ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - SAS ROV EXPERT
Nur die französische Version dieser AGB, einschließlich ihrer Anhänge, ist rechtlich verbindlich.
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte, die abgeschlossen werden von SAS ROV EXPERT, Dazu gehören insbesondere :
- den Verkauf von Ausrüstungsgegenständen,
- Vermietung von Ausrüstungen (ROV, USV, Sonar, Sensoren, Werkzeuge, Zubehör),
- Dienstleistungen (Inspektion, Integration, technische Unterstützung, Schulung, F&E).
Jede Annahme eines Angebots oder einer Bestellung setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB voraus. Sie haben Vorrang vor allen Dokumenten, die vom Kunden stammen.
Die AGB werden ggf. ergänzt durch :
- Anhang 1 - Besondere Bedingungen für die Anmietung,
- Anhang 2 - Besondere Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen.
2. Bestellungen und Gültigkeit
Jede Bestellung ist erst nach schriftlicher Bestätigung durch SAS ROV EXPERT endgültig.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Angebote 30 Tage ab dem Zeitpunkt ihrer Ausgabe.
3. Preis
Die Preise sind in Euro ohne Steuern (HT) angegeben.
SAS ROV EXPERT behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend den wirtschaftlichen Bedingungen (Wechselkurse, Lieferantenkosten, Steuern, Zölle, Transport, Vorschriften) anzupassen.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind alle Bestellungen zahlbar vor Versand oder Beginn der Leistung.
Im Falle eines ausnahmsweise gewährten Zahlungsaufschubs :
- jede nicht bei Fälligkeit gezahlte Summe führt zur sofortigen Fälligkeit des Restbetrags,
- werden Verzugsstrafen gemäß Artikel L441-10 des Handelsgesetzbuchs,
- eine pauschale Entschädigung von 40 € für Inkassokosten fällig.
Die Forderungen von SAS ROV EXPERT können durch eine Kreditversicherung. Im Falle eines Zahlungsausfalls behält sich SAS ROV EXPERT das Recht vor, die Einziehung einem beauftragten Dritten anzuvertrauen (insbesondere COFACE). Die entstandenen Kosten können dem Klienten in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
Jeder Zahlungsvorfall führt zur sofortigen Aussetzung jeglicher Zahlungsfazilität.
5. Lieferung - Transport - Incoterms
Die Fristen sind Richtwerte und laufen ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Die Waren reisen auf Risiko des Kunden.
Sofern nicht anders angegeben, gelten Lieferungen als EXW - Incoterms® 2020.
6. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, Haupt- und Nebenkosten, das ausschließliche Eigentum von SAS ROV EXPERT.
7. Übertragung der Risiken
Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Lieferung, unabhängig von der Eigentumsübertragung.
8. Geistiges Eigentum
SAS ROV EXPERT behält alle seine geistigen Eigentumsrechte, einschließlich Methoden, Software, Know-how und Dokumentationen.
Durch den Kauf, die Miete oder die Leistung werden keine Rechte an geistigem Eigentum abgetreten.
9. Aussetzung - Kündigung
Im Falle einer Nichtzahlung oder einer Vertragsverletzung behält sich SAS ROV EXPERT das Recht vor, Lieferungen, Vermietungen, Leistungen, technischen Support und Garantien sofort einzustellen.
10. Zuständige Gerichtsbarkeit
Alle Streitigkeiten in Bezug auf diese AGB unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgericht Béziers.
📎 ANHANG 1 - BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ANMIETUNG VON AUSRÜSTUNG
1. Objekt
Dieser Anhang gilt für jede Vermietung von Ausrüstung, die von SAS ROV EXPERT durchgeführt wird.
2. Dauer der Miete
Die Mietdauer läuft vom Verlassen der Räumlichkeiten von SAS ROV EXPERT bis zur tatsächlichen Rückkehr von der Ausstattung ab. Jeder angefangene Tag ist fällig.
3. Verantwortung - Zustand der Ausrüstung
Die Ausrüstung wird in einwandfreiem Zustand geliefert. Der Mieter trägt ab dem Zeitpunkt der Übernahme die volle Verantwortung für die Ausrüstung.
Er trägt das volle Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Untertauchen, Korrosion, Batterie, Kabel, unsachgemäßen Gebrauch oder vollständige Zerstörung.
4. Versicherung
Der Mieter verpflichtet sich, eine Versicherung abzuschließen, die die gemieteten Geräte an ihrem Wiederbeschaffungswert, Der Begriff "Unterwasser" umfasst auch Unterwasseroperationen.
5. Rückgabe
Das Material muss sauber und in seinem ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden. Jede Verzögerung oder Beschädigung wird in Rechnung gestellt (Reparatur, Stillstand, Ersatz).
6. Verbote
Jede Untervermietung, Änderung oder Übertragung ohne schriftliche Zustimmung ist verboten.
📎 ANHANG 2 - BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
1. Art der Verpflichtung
Die Leistungen von SAS ROV EXPERT unterliegen einer Mittelpflicht, Es geht nicht um das Ergebnis.
2. Bedingungen für die Durchführung
Die Fristen können bei ungünstigen Wetterbedingungen, Nichtverfügbarkeit des Standorts, fehlenden Genehmigungen oder falschen Informationen seitens des Kunden ausgesetzt werden.
3. Daten und Ergebnisse
Die aus den Leistungen hervorgehenden Daten (Berichte, Videos, Messungen) werden dem Kunden für seinen internen Gebrauch zur Verfügung gestellt. SAS ROV EXPERT behält das Eigentum an seinen Methoden und Werkzeugen.
4. Verantwortung
Die Haftung von SAS ROV EXPERT ist auf den Gesamtbetrag der betreffenden Leistung beschränkt. Indirekte Schäden sind ausdrücklich ausgeschlossen.